Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

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Wir wissen, dass es schwierig ist, eine AGB zu erstellen, die allen gerecht wird. Die meisten unserer Kunden wünschen sich kurze und leicht verständliche Informationen.

Während wir uns wünschen, dass wir alles Wichtige in einen kurzen Text packen könnten, verlangen unsere gesetzlichen Auflagen, dass wir Ihnen alle Details umfassend beschreiben.

Mit diesem Gedanken im Hinterkopf haben wir unsere AGB so einfach wie möglich formuliert, um Ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen bei der Nutzung unserer Dienstleistungen zu treffen.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie verstehen und die Kontrolle darüber haben, welche Informationen wir sammeln, wie sie verwendet werden und wann sie weitergegeben werden.

Vielen Dank, dass Sie sich für Nexus SEO Solutions entschieden haben. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!


Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)


Einführung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Nexus SEO Solutions (im Folgenden "die Agentur") und ihren Kunden (im Folgenden "der Kunde") hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Die AGB legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit. Die Agentur bietet ihren Kunden hochwertige, AI-gestützte SEO-Dienstleistungen an, um deren Online-Präsenz und organisches Wachstum zu fördern. Durch die Nutzung der Dienstleistungen der Agentur akzeptiert der Kunde diese AGB in vollem Umfang.

Nexus SEO Solutions (im Folgenden "die Agentur") verpflichtet sich, dem Kunden ein kontinuierlich an die sich wandelnden Anforderungen des Online-Marketings angepasstes Programm für Suchmaschinenoptimierung (SEO) bereitzustellen.

Die Agentur behält sich das Recht vor, gelegentlich Teilbereiche und Methoden der angebotenen Leistungen im besten Interesse des Kunden zu modifizieren. Über jede bedeutende Veränderung der Leistungen sowie die Beweggründe für diese Entscheidung wird die Agentur den Kunden schriftlich in Kenntnis setzen.


§ 1 Vertragsgegenstand

Nexus SEO Solutions (im Folgenden "die Agentur") verpflichtet sich, dem Kunden ein kontinuierlich an die sich wandelnden Anforderungen des Online-Marketings angepasstes Programm für Suchmaschinenoptimierung (SEO) bereitzustellen.

Die Agentur behält sich das Recht vor, gelegentlich Teilbereiche und Methoden der angebotenen Leistungen im besten Interesse des Kunden zu modifizieren. Über jede bedeutende Veränderung der Leistungen sowie die Beweggründe für diese Entscheidung wird die Agentur den Kunden schriftlich in Kenntnis setzen.

Die Maßnahmen des Programms für Suchmaschinenoptimierung (SEO) erfolgen in Abstimmung zwischen der Agentur und dem Kunden und können je nach individuellen Anforderungen und Präferenzen des Kunden angepasst werden.

Die Agentur bietet ihre Dienstleistungen für eine ausgewählte Anzahl von Startups und großen Unternehmen an, um deren organisches Wachstum durch hochwertige, AI-gestützte SEO-Blogartikel zu fördern.



§ 2 Aufgaben der Agentur

Die Aufgaben der Agentur beinhalten:

  • Erstellung von SEO-Blogartikeln:

    Erstellung von hochwertigen, AI-gestützten SEO-Blogartikeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Nischen des Kunden zugeschnitten sind. Die Anzahl und Frequenz der Blogartikel werden im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Kunden festgelegt und sind im Zahlungslink definiert. Mit der Bezahlung des Links bestätigt der Kunde die Anzahl der Blogartikel und den entsprechenden Zeitraum.


  • Keyword-Recherche und -Analyse:

    Durchführung von umfassenden Keyword-Recherchen und -Analysen, hauptsächlich mit dem Fokus auf topical Keywords, um relevante Suchbegriffe zu identifizieren, die das Ranking des Kunden verbessern können.


  • Content-Optimierung:

    Überprüfung und Optimierung der erstellten Blogartikel, um sicherzustellen, dass sie den Best Practices der Suchmaschinenoptimierung entsprechen und inhaltlich auf die Zielgruppe abgestimmt sind.


  • Tracking und Berichterstattung:

    Einrichtung und Überwachung von Google Analytics und anderen Tracking-Tools, um den Erfolg der Blogartikel zu messen und zu optimieren. Erstellung monatlicher Leistungsberichte und regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden über Fortschritte und Empfehlungen zur Verbesserung der SEO-Strategie.


Die Parteien sind sich einig, dass die vorstehende Aufzählung beispielhaft ist und damit nicht abschließend. Art und Umfang der Aktivitäten der Agentur können je nach Status-Quo des Kunden und nach Einschätzung der Agentur variieren.

Die Agentur erbringt alle vertragsgegenständlichen Leistungen nach besten Kräften und unter Einsatz ihrer beruflichen Expertise. Agenturleistungen verstehen sich als Dienstleistungen ohne Erfolgszusage.

Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur.

Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesen AGB beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.


§ 3 Leistungspflichten des Kunden

  • Bereitstellung von Informationen:

    Der Kunde wird der Agentur alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten, Medien und Informationen (einschließlich Anmeldedaten und Passwörter) kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde sichert der Agentur zu, das uneingeschränkte Nutzungsrecht über die übermittelten Daten, Medien und Informationen zu besitzen. Dieses Nutzungsrecht wird der Agentur für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Die Agentur und ihre Erfüllungsgehilfen verpflichten sich zur streng vertraulichen Behandlung solcher übermittelten Daten, Medien und Informationen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren.


  • Verzögerungen und Fristen:

    Etwa vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher der Kunde eine Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und diese die Leistungserfüllung beeinträchtigt.


  • Mängelrüge:

    Der Kunde wird die Agentur über Störungen oder Mängel der Leistung unverzüglich informieren. Die vertragsgegenständlichen Prozesse und Leistungen gelten nach 3 Tagen ohne Mahnung des Kunden als genehmigt.


  • Haftungsausschluss:

    Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur keinen Erfolg auf Leistungen oder Ergebnisse außerhalb des Einflusses der Agentur schuldet. Dies kann insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Erfolg von Bewerbungs- oder Verkaufsgesprächen, Lead-Qualitäten oder Produktverkäufen betreffen. In diesen Fällen ist eine Haftbarkeit und/oder ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.



§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Rücktritt

Vergütung:

  • Die Vergütung für die im Vertrag festgelegten Leistungen wird im Zahlungslink definiert. Der Kunde bestätigt die vereinbarte Vergütung und den Leistungszeitraum durch Bezahlung des angegebenen Betrags.


  • Fälligkeit der Zahlung:

    Die Zahlung der Vergütung ist Voraussetzung für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Agentur.


  • Zahlungsmethoden:

    Die Zahlung kann per Kreditkarte, Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Wählt der Kunde die SEPA-Lastschrift, erteilt er der Agentur eine entsprechende Vollmacht.


Vorzeitige Beendigung:

Ein frühzeitiger Vertragsabbruch liegt vor, wenn der Vertrag vor dem Enddatum, das sich aus dem Datum der Zahlung plus der im Zahlungslink definierten Laufzeit ergibt, schriftlich gekündigt wird. In diesem Fall gelten die folgenden Regelungen ab dem Datum der Vertragsbeendigung:

  • Die Agentur behält bei einem frühzeitigen Abbruch mindestens 30% der Gesamtvergütung ein.


  • Sollte die Summe der bereits erstellten Blogartikel höher als 30% der Gesamtvergütung sein, wird dieser höhere Betrag in Rechnung gestellt. Der Betrag pro Blogartikel wird berechnet, indem der Gesamtbetrag des Auftrags durch die Anzahl der vereinbarten Blogartikel geteilt wird (z.B. 10.000 € / 100 Blogartikel = 100 € pro Artikel).


Zahlungsverpflichtung:
Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde muss mindestens 30% der Vergütung im Voraus zahlen, der Restbetrag ist 7 Tage nach Lieferung der vereinbarten Leistungen fällig.

Keine Rückerstattung nach Leistungsbeginn:
Eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts ist nach Beginn der Leistungserbringung ausgeschlossen. Der Leistungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Agentur die erste nachweisbare Aktivität zur Erfüllung des Vertrags durchführt. Im SEO-Kontext beginnt die Leistungserbringung, sobald die Agentur nach dem On-Boarding eine PDF mit dem Framework für die Topics-Recherche an den Kunden über Slack oder E-Mail etc. sendet.



§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

  • Vertragsbeginn und Laufzeit:

    Der Vertrag beginnt mit dem Datum der ersten Zahlung und hat eine im Zahlungslink definierte Laufzeit.


  • Strategiegespräch und Fortsetzung:

    Alle 30 Tage findet ein Strategiegespräch zwischen den Parteien statt, in dem besprochen wird, ob und wie die Zusammenarbeit für die nächste Laufzeit fortgesetzt wird.


  • Kündigung aus wichtigem Grund:

    Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund (insbesondere nach § 626 BGB) kündigen.


  • Recht der Agentur zur Vertragsbeendigung:

    Die Agentur behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Im Falle einer Kündigung durch die Agentur tritt eine vorzeitige Beendigung gemäß § 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Rücktritt in Kraft.


  • Vertragsverlängerung:

    Der Vertrag kann durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung der Parteien vor Ablauf der aktuellen Laufzeit verlängert werden.


  • Kündigungsform:

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail oder postalisch an die jeweils andere Partei gesendet werden, um rechtswirksam zu sein.



§ 6 Haftung und Leistungseinschränkungen

  • Einfluss von Suchmaschinen:

    Der Kunde akzeptiert, dass die Rankingposition, der Traffic (Anzahl der Webseitenbesucher), die Anzahl und die Konversion der Leads auf seiner Webseite maßgeblich von den häufig wandelnden Algorithmen und Richtlinien der Suchmaschinen (wie Google, Bing und anderen) abhängt. Suchmaschinenanbieter und ihre Erfüllungsgehilfen treffen ihre Entscheidungen eigenständig, daher können Veränderungen der Algorithmen oder Richtlinien drastische und negative Auswirkungen auf die Rankingposition, den Traffic, die Anzahl und die Konversion der Leads auf die Webseite des Kunden haben. Die Webseite kann aufgrund des Ermessens der Suchmaschinenanbieter, ob direkt oder indirekt, aus den Suchmaschinen entfernt werden. Diese Änderungen und Löschungen können stillschweigend und ohne Ankündigung geschehen. Der Kunde erkennt daher vollumfänglich an, dass die Agentur keinen Einfluss auf die Richtlinien oder Algorithmen von Suchmaschinen hat und daher für etwaige Verluste, entstandenen Schaden oder sonstige Gewinneinbußen nicht haftbar gemacht werden kann und alle Garantien/Gewährleistungsansprüche in diesem Fall ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für Social Media Anbieter (Facebook, Google, LinkedIn, Twitter etc.) und etwaige Softwareanbieter, welche relevant für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen sind.


  • Sachkundige Personen:

    Die Agentur erbringt unter Einsatz ihrer Expertise und nach bestem Gewissen die vertragsgegenständlichen Leistungen, ersetzt jedoch in keinem Fall eine besonders sachkundige Person (z.B. Datenschutzbeauftragten, Rechtsberater, Finanzberater etc.). Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für das Verständnis und die Einhaltung aller behördlichen, gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf sein Geschäft, inklusive seines Internetauftritts. Der Kunde verpflichtet sich, die vollständige Haftbarkeit und Verantwortung für seinen Internetauftritt einschließlich aller Inhalte zu übernehmen und nach eigenem Ermessen (aber ausdrücklicher Empfehlung der Agentur) und eigenen Kosten, sein Geschäft, seinen Internetauftritt einschließlich der in Anspruch genommenen Leistungen der Agentur auf Konformität im rechtlichen Rahmen zu prüfen.


  • Freistellung der Agentur:

    Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Agentur, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Forderungen, Ansprüchen, Klagegründen, Bußgeldern, Strafen, Schäden (einschließlich Folgeschäden), Haftungen, Urteilen und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung (oder einer Missachtung von Empfehlungen oder Hinweisen seitens der Agentur) durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritte entstanden sind oder daraus resultieren.


  • Rechtliche Risiken und Empfehlungen:

    Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen, Leistungen und Software hinweisen und Empfehlungen aussprechen. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht. Die Agentur übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen und Software. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche oder anderweitige (z.B. DSGVO-, wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.


  • Haftungsausschluss bei Hinweis auf rechtliche Bedenken: Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern und soweit die Agentur nach bestem Gewissen und Bemühungen den Kunden schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Werbemaßnahmen, Leistungen und Software mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Kunde sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur keine vollständigen Kenntnisse aller rechtlichen Aspekte garantieren kann. Der Kunde stellt die Agentur in allen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.


  • Haftungsausschluss: Gewährleistungen, Garantien und Haftungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf diesen Vertrag oder die Dienstleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf stillschweigende Erwartungen hinsichtlich des Erfolgs der Dienstleistung, der Rentabilität oder der Eignung für eine bestimmte Maßnahme, sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Agentur auf jegliche Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte, besondere oder Folgeschäden, Kosten, Ausgaben oder sonstige Ansprüche, die sich aus stillschweigenden Erwartungen, Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder anderen Bestimmungen ergeben, oder aus Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Bestimmungen ergeben, frei.


  • Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.


  • Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach 3 Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


  • Behebbare Mängel:

    Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von 30 Werktagen nicht behoben hat.



§ 7 Eigenwerbung

  • Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind NDA's oder Vereinbarungen, die der Verschwiegenheit unterliegen, oder wenn in einer NDA ausdrücklich definiert wurde, dass die Referenz untersagt ist, wie in § 3 Leistungspflichten des Kunden festgelegt.


  • Nach Absprache und sofern der Kunde zustimmt, ist es der Agentur gestattet, den Kunden und die Marke des Kunden als Referenz zu nutzen. Ebenso ist es dem Kunden gestattet, die Agentur als Referenz zu nutzen.



§ 8 Höhere Gewalt (Force Majeure)


  1. Keine der Vertragsparteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegt. 


  1. Zu solchen Ursachen gehören unter anderem: Stromausfall, Ausfall des Internetproviders, Streik, Aussperrung, zivile Unruhen, bösartige Computerprogramme und -codes (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Viren, Trojaner, Würmer, bösartige Makros und Skripte), Engpässe, Unfälle, Unglücke, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, terroristische Handlungen, Kriegshandlungen, staatliche Maßnahmen, Epidemien oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegen. 



§ 9 Schlussbestimmungen

  • Schriftform:

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.


  • Salvatorische Klausel:

    Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift in Kraft, die der von den Parteien gewünschten Regelung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


  • Verständnis und Akzeptanz: Mit der Nutzung der Dienstleistungen der Agentur bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen verstanden hat und vollumfänglich akzeptiert.


  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB ist der Sitz der Agentur. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.